Ganztagesbetreuung an der Grundschule
Bei vielen Schulkindern besteht nach einigen Schulstunden ein starkes Bedürfnis nach freier Kommunikation, entspannter Unterhaltung und unbeschwertem Spiel. In der Ganztagesbetreuung der Grundschule haben sie sowohl alleine als auch in der Gruppe die Möglichkeit, kreativ tätig zu sein, soziale Erfahrungen zu sammeln und ihre Freizeit nach ihren eigenen Bedürfnissen zu gestalten. Zusätzlich werden Betreuungszeiten vor dem Unterricht und in den Ferien angeboten.
Räumlichkeiten und Ausstattung
Die Räume der Ganztagesbetreuung befinden sich im UG der Scheidwasenstraße 3, unterhalb der Freiwilligen Feuerwehr und bestehen aus einem Toberaum, einem Atelier mit Werkstatt sowie einem Ruheraum. Außerdem gibt es zwei weitere Aufenthaltsräume, in welchen die Kinder verschiedene Gesellschafts-, Konstruktions- und Rollenspiele spielen können.
Bei vielen Schulkindern besteht nach einigen Schulstunden ein starkes Bedürfnis nach freier Kommunikation, entspannter Unterhaltung und unbeschwertem Spiel. Die Kinder haben bei uns sowohl alleine als auch in der Gruppe die Möglichkeit kreativ tätig zu sein, soziale Erfahrungen zu sammeln und ihre Zeit nach eigenen Bedürfnissen zu gestalten.
Da die Fähigkeiten, Interessen und Bedürfnisse der Kinder sehr unterschiedlich sind, haben wir eine reichhaltige Auswahl an
- Spielmaterialien (verschiedene Brett- und Kartenspiele, Playmobil etc.)
- verschiedenen Werkstoffen und Materialien im Atelier
- Aktivspielzeug und Matten im Toberaum
- eine Leseecke im Ruheraum mit verschiedenen Kinder- und Sachbüchern
- eine Verkleidungskiste
- verschiedene Baumaterialien (Lego, Holzbausteine, eine Murmelbahn etc.)
- Bälle, Sandspielzeug, Kreide und Spiele für draußen
- usw.
sodass die Kinder ihre individuellen Schwerpunkte setzen können, sei es im künstlerischen, technischen oder sportlichen Bereich.
Es ist uns wichtig, dass die Kinder jeden Tag einige Zeit im Freien verbringen. Der Spielplatz, die Wiesen rund um die Schule, der Wasserspielplatz und der rote Platz bieten hierzu vielfältige Möglichkeiten.
Bitte sorgen Sie dafür, dass die Kinder dem Wetter entsprechende Kleidung tragen oder dabeihaben. Regenjacke, Matschhose, Gummistiefel etc. können gerne in der GTB gelagert werden.
Wichtig! Bitte geben Sie Ihrem Kind Ersatzklamotten mit! Diese müssen unbedingt mit Namen beschriftet werden und können ebenfalls in der GTB gelagert werden.
Bitte geben Sie Ihrem Kind Ersatzklamotten mit! Diese müssen unbedingt mit Namen beschriftet werden und können ebenfalls in der GTB gelagert werden.
Bitte geben Sie Ihrem Kind zudem ein Paar Hausschuhe mit. Aus hygienischen Gründen darf auch im Sommer in der GTB nicht barfuß gelaufen werden.
Wir haben zudem die Möglichkeit die Sporthallen zu nutzen, sodass vor allem auch bei nassem oder sehr kaltem Wetter die Kinder ihrem Bewegungsdrang nachgehen können.
Den genauen Tagesablauf und weitere Informationen über die Räumlichkeiten sowie die pädagogischen Ansätze können der Konzeption der GTB (PDF-Dokument, 1,55 MB, 17.06.2024) entnommen werden.
Betreuungsformen während der Schulzeit
Betreuungsform I 7.00 Uhr bis 8.15 Uhr
- Spielerische und freizeitbezogene Aktivitäten; Unterricht ist nicht Gegenstand des Angebots
- Anmeldung von einem bis zu fünf Tagen in der Woche
- Aufnahme im Rahmen der möglichen Kapazitäten (berufstätige und/oder alleinerziehende Eltern werden bevorzugt)
Betreuungsform II 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr
- Spielerische und freizeitbezogene Aktivitäten; Unterricht ist nicht Gegenstand des Angebots
- Teilnahme am Mittagessen
- Anmeldung von einem bis zu fünf Tagen in der Woche
- Aufnahme im Rahmen der möglichen Kapazitäten (berufstätige und/oder alleinerziehende Eltern werden bevorzugt)
Betreuungsform III 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
- Montag bis Donnerstag werden neben der Freispielzeit auch Angebote im kreativen, sozialen, motorischen, sportlichen und kognitiven Bereich ermöglicht
- Teilnahme an der Hausaufgabenbetreuung
- Kinder, die in der Betreuungsform III angemeldet sind, erhalten nachmittags einen leichten Imbiss bestehend aus Obst und Gemüse
- Anmeldung von einem bis zu vier Tagen in der Woche möglich
- Aufnahme im Rahmen der möglichen Kapazitäten (berufstätige und/oder alleinerziehende Eltern werden bevorzugt)
Kosten für Betreuungsformen I bis III
Die Elternbeiträge für die Betreuung der Kinder in der Ganztagesbetreuung werden als monatliche Pauschale erhoben. Darin sind Schließtage sowie die Ferien bereits eingerechnet.
Die genauen Beiträge können Sie weiter unten oder der Benutzungs- und Gebührensatzung entnehmen.
Anmeldung und Laufzeit
- Die Anmeldung für die GTB läuft über das Portal Little Bird.
- Die Kinder können während der Schulzeit ganz nach individuellem Bedarf angemeldet werden (z.B. Montag Betreuungsform I, Dienstag Betreuungsform II, Freitag Betreuungsform I + II). Die Anmeldung ist für das jeweilige Schuljahr verbindlich. Zusätzliche Betreuungszeiten können, sofern Kapazitäten vorhanden sind, im laufenden Schuljahr jeweils zum Monatsbeginn dazu gebucht werden.
- Ein Wechsel der gebuchten Betreuungstage innerhalb einer Woche (z.B. statt Betreuung am Dienstag, diese Woche am Donnerstag) ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Für unvorhergesehene Notfälle ist die kurzfristige Betreuung vorgesehen.
- Kinder, deren Eltern berufstätig sind, werden bevorzugt aufgenommen. Deshalb ist es zwingend erforderlich, dass eine Kopie des Arbeitsvertrages bzw. einen Nachweis des Arbeitgeberws der Eltern vorgelegt wird.
- Durch das Masernschutzgesetz müssen alle Kinder vollständig gegen Masern geimpft sein, sonst können sie nicht in der GTB aufgenommen werden.
- Mögliche Änderungen des Angebots werden zum nachfolgenden Schuljahr vorbehalten.
Abmeldung, Änderung und automatische Beendigung
- Erfolgt bis zum Ende des Schuljahres keine Abmeldung oder Änderungsmitteilung, verlängert sich die Teilnahme an den für das laufende Schuljahr angemeldeten Betreuungsformen automatisch um ein weiteres Schuljahr.
- Kündigungen bzw. Änderungen sind jeweils zum nächsten Monat möglich.
- Nach Abschluss des 4. Schuljahres, endet die Teilnahme automatisch. Eine Abmeldung ist nicht erforderlich.
- Unabhängig hiervon behält sich die Einrichtungsleitung im Zusammenwirken mit dem Schulträger das Recht zur außerordentlichen Beendigung, insbesondere aus folgenden Gründen, vor:
- Verhalten des Kindes, welches die weitere Teilnahme an den Betreuungsformen ausschließt
- Verlassen der Schule
- Sehr unregelmäßiger Besuch der Ganztagesbetreuung
- Fehlen des Kindes länger als 6 Wochen ohne Angaben von Gründen
- Fehlende Zusammenarbeit zwischen den Sorgeberechtigten und den jeweils verantwortlichen Aufsichtspersonen
- Nichtbezahlen der Elternanteile nach Abmahnung
Mittagessen
- Das (vollwertige, warme) Essen wird nach Unterrichtsende im Generationencafé des Forums der Generationen eingenommen.
- Die Kinder werden während des Essens beaufsichtigt und betreut.
- Abrechnung: Die Essensgebühren werden monatlich über einen Pauschalbetrag abgerechnet. Dieser setzt sich aus der Anzahl der gebuchten Betreuungstage der Betreuungsform II zusammen. Fehlzeiten oder Schließtage sind bereits eingerechnet.
- Wichtig! Sollte das Kind nicht wie geplant am Mittagessen teilnehmen können, ist bis spätestens am betreffenden Tag bis spätestens 7.45 Uhr in der Ganztagesbetreuung, (über Telefonnummer: 07022 244647, gtbgrundschule(@)grossbettlingen.de oder über die Kikom App) abzumelden. So können wir dafrür sorgen, dass weniger Essen weggeworfen werden muss. Die Schule kann die GTB aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht informieren, wenn ein Kind krank ist!
- Sprudel steht in der GTB zur Verfügung.
- Süßigkeiten sind in der Ganztagesbetreuung im Rahmen einer ausgewogenen Ernährung nicht erlaubt! Eine Ausnahme besteht nur, wenn die Kinder an ihrem Geburtstag eine Kleinigkeit an die anderen Kinder verteilen möchten.
Hausaufgabenbetreuung
- Die Hausaufgabenbetreuung erfolgt während der Betreuungsform III zwischen 14.00 und 15.30 Uhr in Klassenräumen der Grundschule.
- Die Betreuer*innen verstehen sich als Begleiter*innen hin zum selbständigen Arbeiten und schaffen eine ruhige und angenehme Arbeitsatmosphäre.
- Die Kinder bekommen Hilfen zur Selbstorganisation und die Betreuer*innen erläutern Verständnisfragen zum Arbeitsauftrag.
- Die Kinder werden bei der Erledigung der Hausaufgaben unterstützt und betreut , es erfolgt jedoch kein spezieller Nachhilfeunterricht!
- Auf die Vollständigkeit der Hausaufgaben wird geachtet. Diese kann jedoch aufgrund der Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft einzelner Kinder nicht immer gewährleistet werden. In diesen Fällen kommunizieren wir mit Ihnen über das Hausaufgabenheft Ihres Kindes.
- Der Leselernprozess in Klasse 1 muss aufgrund der räumlichen und personellen Situation bei der Hausaufgabenbetreuung maßgeblich zuhause erfolgen.
- Tägliche Durchsicht der Schulsachen und Hausaufgaben durch die Eltern sollten selbstverständlich sein.
Besonderes Betreuungsangebot für die Erstklässler*innen vor der Einschulung und Tagesbetreuung
Besonderes Betreuungsangebot für die Erstklässler*innen vor der Einschulung
- Schulbeginn und damit auch der Beginn der Teilnahme an den Betreuungsformen während der Schulzeit in der Ganztagesbetreuung ist für die Erstklässler*innen der Montag nach dem Einschulungstermin.
- Die Kinder können am Dienstag oder Mittwoch vor dem Einschulungstermin von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr an einem Schnuppertag teilnehmen. Die Anmeldung hierfür erfolgt direkt über die GTB bzw. am Elternabend.
- Dieses besondere Betreuungsangebot findet erst ab einer Mindestzahl von 5 Kindern statt.
Tagesbetreuung
Auch eine kurzfristige Tagesbetreuung im Rahmen der Öffnungszeiten der Ganztagesbetreuung ist in absoluten Ausnahmefällen möglich. Dieses Angebot steht nur Kindern zur Verfügung, die in der Ganztagesbetreuung angemeldet sind und muss eine Woche vorher angemeldet werden. Eine Zusatzbetreuung kann aufgrund der Kapazitäten nicht immer gewährleistet werden.
Die Kosten hierfür belaufen sich auf 4€ für die Betreuungsform I sowie jeweils 6€ für die Betreuungsformen II und III und werden zusammen mit der regulären Betreuungsgebühr eingezogen.
Betreuungsformen während der Ferien
Ferienbetreuung im Rahmen der Betreuung während der Schulzeit:
Ferienbetreuung I:
- 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
- pauschal 155 €/Jahr
Ferienbetreuung II:
- 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr
- pauschal 200 €/Jahr
Ausschließliche Ferienbetreuung:
Ferienbetreuung I:
- 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr
- pauschal 310 €/Jahr
Ferienbetreuung II:
- 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr
- pauschal 400 €/Jahr
Öffnungszeiten während der Ferien
Herbst: geöffnet
Weihnachten (23.12. – 01.01.): geschlossen
02.01. - 06.01.: geschlossen
Fasching: geöffnet
Ostern: geöffnet
Pfingsten: geöffnet
Sommer: 1. – 4. FeWo geöffnet; 5. + 6. FeWo geschlossen
Brückentage: an Unterrichtstagen geöffnet; an schulfreien Tagen geschlossen
Über eventuelle, weitere Schließtage sowie die pädagogischen Tage werden die Eltern frühzeitig benachrichtigt.
- Kosten für Fahrt- und Eintrittsgelder bei Ausflügen z.B. in Museen etc. sind nicht enthalten. Diese müssen gesondert entrichtet werden.
- Teilnahme am Mittagessen erfolgt bei Ferienbetreuung II.
- Die Kinder müssen spätestens 4 Wochen vor den entsprechenden Ferien angemeldet werden, damit das Personal sowie die pädagogischen Angebote geplant werden können. Das Anmeldeformular wird per E-Mail verschickt.
- Sollte eine Familie ihre Meldung im Rahmen der Ferienbetreuung nicht rechtzeitig abgeben, kann das Kind in den entsprechenden Ferien nicht betreut werden.
- Die zu zahlenden Elternbeiträge für die Ferienbetreuung werden jeweils im Oktober abgebucht.
- Die Essensgebühr muss (während der Ferien) nur für die Tage bezahlt werden, an denen das Kind bei uns für die Ferienbetreuung II angemeldet ist. Sollte ein Kind doch nicht am Mittagessen teilnehmen, es wurde aber nicht rechtzeitig (bis spätestens 7.45h am jeweiligen Tag) abgemeldet, müssen die Essensgebühren dennoch bezahlt werden. Die Gebühren werden im darauffolgenden Monat mit den regulären Betreuungsgebühren eingezogen.
- Eine Aufnahme zur Ferienbetreuung erfolgt im Rahmen der möglichen Kapazitäten.
Abholung
- Die Kinder können auch schon vor dem Ende der eigentlichen Betreuungszeit abgeholt werden, müssen sich aber dabei unbedingt bei einer Betreuungskraft abmelden.
- Falls ein Kind direkt nach der Betreuung mit einem anderen Kind bzw. dessen Elternteil mitgeht, muss dies vorab der GTB mitgeteilt werden.
Elektronische Geräte
- Das Mitbringen von Handys, Spielkonsolen oder ähnlichem ist untersagt! Auch sogenannte Smartwatches sind in der GTB nicht zulässig. Uhren sind in allen Räumen jederzeit zugänglich. In Notfällen informieren die Betreuungskräfte die Eltern per Telefon.
- Wichtig: Bitte informieren Sie die GTB sofort, falls sich Ihre Kontaktdaten (Handy, Festnetznummer oder E-Mail Adresse) geändert werden.
Krankheit und Versicherungsschutz
Krankheit:
- Erkrankung des Kindes oder Abwesenheit aus einem anderen Grund sind unverzüglich der Ganztagesbetreuung, Tel.: 244647 oder E-Mail: gtb.grossbettlingen@web.de von den Sorgeberechtigten mitzuteilen. Kranke Kinder sind aufgrund der Ansteckungsgefahr vom Besuch der Ganztagesbetreuung ausgeschlossen.
- Gleiches gilt für ansteckende Erkrankungen in der Familie, sowie für Unfälle des Kindes auf dem Weg zur oder von der Schule. Nach ansteckenden meldepflichtigen Erkrankungen ist vor dem erneuten Besuch der Ganztagesbetreuung ein ärztliches Attest erforderlich.
- Die Kinder müssen mindestens 24 Stunden fieberfrei sein, bevor sie die Einrichtung wieder besuchen dürfen.
Versicherung:
- Alle Betreuungsformen, bis auf die Ferienbetreuung, sind schulische Veranstaltungen. Für alle Schüler*innen ist während schulischer Veranstaltungen eine gesetzliche Unfallversicherung gegeben.
- Die Gemeinde hat für alle Schüler*innen eine Schülerzusatzversicherung abgeschlossen. Diese umfasst dann auch die Unfallversicherung in den Ferien, sowie insbesondere eine generelle zusätzliche Sachschadensversicherung und Haftpflichtversicherung. Ansonsten hat bei einem Unfall mit Körperschaden, für den kein gesetzlicher Versicherungsschutz gegeben ist, z.B. während der Ferien, die zuständige Krankenkasse die Kosten zu übernehmen. Einrichtungsgegenstände und Sachmittel sind nicht Gegenstand der Versicherung.
- Insbesondere während des Essens, also der Nahrungsaufnahme und dem Trinken, besteht keine gesetzliche Unfallversicherung (z.B. Verbrühen, Verschlucken, etc.)
- Eine Haftung des Schulträgers und der Schule über die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung hinaus sind ausgeschlossen.
- Detaillierte Informationen der Versicherer sind in der Schule erhältlich.
- Für Schüler*innen, die zur Ferienbetreuung angemeldet sind, ist der Abschluss einer Schülerzusatzversicherung Pflicht.
Datenverwaltung
- Die Sorgeberechtigten erklären sich bereit, dem Schulträger und/oder der Schule alle zur Erfüllung für die angemeldeten Betreuungsformen notwendigen Daten über das Kind und sich mitzuteilen. Schulträger und Schule verpflichten sich sämtliche Daten vertraulich zu behandeln und nicht an unbefugte Personen weiterzugeben oder diesen zugänglich zu machen.
- Informationen zur Ganztagesbetreuung sind auf der Homepage der Gemeinde Großbettlingen (www.grossbettlingen.de) erhältlich. Eine Veröffentlichung der Bilder Ihres Kindes geschieht nur mit Ihrer Zustimmung, die Sie auf dem Anmeldeformular erteilen können.
Merkblatt
Das Merkblatt der Ganztagesbetreuung finden Sie hier (PDF-Dokument, 997,11 KB, 11.09.2024).